PiS Transfermaßnahme. Kompetente Begleitung im Trennungsprozess

PiS Transfer­maßnahme - Hilfe und Begleitung im Trennungs­prozess

Die Entscheidung einer Betriebsänderung im Unternehmen geht immer auch mit den Sorgen und der Verantwortung für davon betroffene Mitarbeiter einher. Eine frühzeitige Unterstützung der Mitarbeiter ist deshalb sehr sinnvoll und effektiv. Hier bietet die Transfermaßnahme für die Sozialpartner ein ideales Instrument, die Mitarbeiter aufzufangen und im Trennungsprozess individuell zu begleiten. Eine Transfermaßnahme verfolgt das Ziel, die von Arbeitsplatzverlust bedrohten Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen.

Staatliche Förderung

Die rechtlichen Grundlagen der Transfermaßnahme sind in §110 des SGB III geregelt. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit wird als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder gefördertem Arbeitnehmer.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 110 Transfermaßnahmen

Zukunftssicherung - gemeinsam neue Wege gehen

Im Gegensatz zu einer Transfergesellschaft, die die Rolle des Arbeitgebers übernimmt, bleiben die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter im Fall der Transfermaßnahme Mitarbeiter des Unternehmens. Die Mitarbeiter werden in der Zeit der Beratung und Unterstützung von ihrer Arbeit freigestellt, um die Beratungsleistungen der Transfermaßnahme in Anspruch nehmen zu können. Die Dauer der Beratung ist abhängig von der individuellen Kündigungsfrist und ist bis zum Ablauf dieser begrenzt.

Sozialverträglicher Trennungsprozess ein positives Signal

Indem die von der Entlassung betroffenen Mitarbeiter zeitnah beraten und professionell unterstützt werden, bleibt die Motivation bei den im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter erhalten. Die Inanspruchnahme einer Transfermaßnahme hat damit positive Auswirkungen auf das gesamte Betriebsklima. Der Arbeitgeber signalisiert seinen Mitarbeitern, dass er sich trotz der notwendigen Entlassung für sie einsetzt.

Vorteile einer Transfer­maßnahme

für Arbeitgeber

  • Soziale Verantwortung und Wertschätzung für Mitarbeiter im Trennungsprozess
  • Das positive Unternehmensklima bleibt erhalten.
  • Ein wirkungsvolles Signal an die Mitarbeiter, die im Unternehmen bleiben, wird gesetzt.
  • Die Produktivität wird stabilisiert.
  • Die unternehmerische Verantwortung wird auch nach außen dokumentiert.
  • Unternehmen profitieren von der professionellen Beratung im Rahmen der Transfermaßnahme. Durch die begleitende Unterstützung der Mitarbeiter wird ein reibungsloses Alltagsgeschäft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses der betroffenen Mitarbeiter sichergestellt.

für Arbeitnehmer

  • Beratung und Begleitung bei der beruflichen Neuorientierung
  • Bewerbung aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Hilfe bei der Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen
  • Unterstützung im Bewerbungsprozess
  • Passende Stellenangebote
  • Weiterbildungsberatung
  • Sie können die Zeit und Möglichkeiten der Beratung nutzen, um ihre Bewerbung optimal vorzubereiten.
  • Sie haben einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern durch professionelle Unterstützung.

„Danke für die große Wertschätzung, die ich bei Euch erfahren durfte.“

Mitarbeiter Qualitätssicherung

„Wir als Gremium waren sehr froh über die professionelle und kompetente Beratung von PiS.“

Betriebsrats­vorsitzende Druckindustrie

„Die PiS GmbH war für uns ein kompetenter und exellenter Lösungspartner."

CFO Maschinenbau

PiS - Ihr kompetenter Partner

Die drohende Arbeitslosigkeit stellt für jeden Arbeitnehmer eine Ausnahmesituation dar, die mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden ist. Die Transfermaßnahme bietet dank der Beratungsleistung Orientierung und eine Perspektive. Während der Beratungszeit beziehen die Mitarbeiter ihr unverändertes Gehalt.

Leistungsmodule

  • Beratung der Sozialpartner im Vorfeld zur Ausgestaltung des Transfersozialplans/ der Betriebsvereinbarung
  • Unterstützung für das Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln bei der Agentur für Arbeit
  • Profiling mit Kompetenzanalyse
  • Individuelle Beratung und Wegeplanung
  • Orientierungsgespräche als Grundlage (Bewerbung, Ziele)
  • Hilfe bei der Erstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
  • Einzelcoaching für individuelle Themen
  • Vermittlungscoaching
  • Kurzqualifizierungen
  • Existenzgründungsberatung
  • Transferberatung (bei Kombination mit anschließender Transfergesellschaft)

Transfer­gesellschaft und Transfer­maßnahme - eine starke Kombination

Die im Rahmen der Transferleistungen zur Arbeitsförderung geschaffenen Hilfen Transfermaßnahme und Transfergesellschaft bringen für alle Beteiligten Vorteile mit sich. Die Besonderheit der Transfermaßnahme ist es, noch im Rahmen der regulären Anstellung neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Die beiden verschiedenen Hilfen sind jedoch keineswegs Entweder-Oder-Alternativen. Vielmehr besteht die Möglichkeit, Transfergesellschaft und Transfermaßnahme miteinander zu verknüpfen.
In Kombination mit einer Transfergesellschaft kann hier ein passgenauer Prozess im Unternehmen verankert werden, der die Mitarbeiter in jeder Phase optimal absichert und unterstützt.

Gerne beraten wir Sie zu den individuellen Möglichkeiten

Astrid Schwanke, PiS Transfergesellschaft

Astrid Schwanke
Geschäftsführerin
Operative Leitung

  0175-744 8628

  astrid.schwanke@pis-gmbh.de

Jennifer Geib, PiS Transfergesellschaft

Jennifer Geib
Projektmanagerin

  0151-420 11 259

  jennifer.geib@pis-gmbh.de